Zuständigkeit

Die Notare der Einwohnergemeinde Unterägeri sind für sämtliche Beurkundungen in Zivilsachen zuständig. Ihre Zuständigkeit für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte (Sachenrecht) beschränkt sich auf die in der Gemeinde Unterägeri gelegenen Grundstücke.

Dazu gehören insbesondere die nachfolgenden Rechtsgebiete/Rechtsgeschäfte:
 

Gesellschaftsrecht

• Gründungen
• Kapitalerhöhungen/-reduktionen
• Statutenänderungen


Güterrecht und Erbrecht

•    Eheverträge
•    Erbverträge
•    öffentliche letztwillige Verfügungen (öffentliche Testamente)
•    Vermögensverträge (gleichgeschlechtliche Paare)


Sachenrecht

•    Begründung von Stockwerkeigentum
•    Dienstbarkeiten / Grundlasten
•    Erbvorbezüge
•    Grundpfandrechte
•    Kaufverträge
•    Schenkungsverträge
•    Tauschverträge
•    Vormerkungen


Weiteres

•    Beglaubigungen
•    Bürgschaften
•    Eidesstattliche Erklärungen
•    Stiftungen
•    Vorsorgeaufträge

 

Beglaubigungen

Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien ab dem Original können bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Unterägeri vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass in gewissen Fällen zusätzlich zur Beglaubigung eine Apostille oder Überbeglaubigung notwendig ist. Für Apostillen oder Überbeglaubigungen ist die Staatskanzlei des Kantons Zug zuständig.
 

Ausweise

Wir ersuchen Sie, für sämtliche Beurkundungen sowie für Beglaubigungen der Unterschrift einen aktuellen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mitzubringen.


Vollmachten

Bei der Vertretung von Parteien müssen die Unterschriften der Vollmachtgeber amtlich beglaubigt sein. Zudem bestehen spezifische Anforderungen an den Inhalt der Vollmacht. Auf Wunsch erstellt das Notariat die entsprechenden Vollmachten, oder unterzieht bestehende Vollmachten einer Vorprüfung.

Kontakt

Zugehörige Objekte

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