Grundstückgewinnsteuern
Handänderungen, die das Privatvermögen betreffen (z.B. der Verkauf einer Liegenschaft) unterliegen der Grundstückgewinn-Besteuerung.
Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Einwohnergemeinde Unterägeri, welche vom Gemeinderat gewählt wird.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundstückgewinnsteuerkommission (GgSTK) | +41 41 754 55 45 | bozana.dunjic@unteraegeri.ch |