Aktuelles Energie
Erhöhung der Fördersätze für Impulsberatung
Seit dem 1. April 2022 wird die Impulsberatung erneuerbar heizen schweizweit über den Bund direkt gefördert. Für die Kantone entfällt dieser Fördergegenstand. Der Bund hat die Fördersätze neu auf 450 CHF für die «kleine» und 1800 CHF für die «grosse» Impulsberatung festgesetzt. Bezahlt wird die Förderung pro Wärmeerzeugungsanlage. Zudem sind neu sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, welche älter als 10 Jahre sind, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger förderberechtigt. Die Förderbedingungen sind unten unter «Publikationen» abrufbar.
www.erneuerbarheizen.ch | 0848 444 444
Kampagne «erneuerbar heizen» in Unterägeri vom 29. März 2022
In seiner Begrüssung, sagte Beat Iten, Gemeinderat und Vorsitzender der Umweltkommission:
"Wir alle sind gefordert, uns immer wieder die Frage zu stellen, was kann ich im Alltag dagegen tun, sei es bei der Ernährung, bei der Mobilität oder im eigenen Haus und in der eigenen Wohnung. Nach wie vor ist es so, dass wir sehr viel Energie im eigenen Haushalt verbrauchen und sehr viele Schadstoffe beispielsweise mit unseren Heizungen produzieren. Der Anteil an Ölheizungen ist bei uns noch immer enorm hoch. Mit erneuerbaren Energien können wir unsere CO2-Bilanz massiv verbessern."
Mit dem Umstieg von fossilen Heizungen auf ein System mit erneuerbaren Energieträgern leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft.
Unten unter «Publikationen» finden Sie das Referat zu unserer Informationsveranstaltung vom 29. März 2022.
Neue Anforderungen an Lichtquellen ab September 2021
Die zuständige Kommission der Europäischen Union hat beschlossen, die Anforderungen an Lichtquellen grundlegend zu überarbeiten. Ausführliche Details finden Sie hier.
Folgendes Aus-Phasung ineffizienter Leuchtmittel wurde entschieden:
Zeitpunkt | verboten | Weiterhin zugelassen |
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Seit 1.9.2019 |
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Ab 1.9.2021 |
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Ab 1.9.2023 |
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Energieetikette
Seit dem 1. März 2021 werden die Energieklassen für Konsumentinnen und Konsumenten neu und besser gekennzeichnet. Die Effizienzskala wird seit diesem Zeitpunkt nur noch von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient) reichen.
Bei diesen Produktgruppen wird die alte Energieetikette ersetzt:
- Haushaltskühl- und Gefriergeräte und Weinkühlschränke
- Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- TV-Geräte und elektronische Displays
- Beleuchtungsprodukte
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website.
Zugehörige Objekte
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