Erhöhung der Fördersätze für Impulsberatung

Seit dem 1. April 2022 wird die Impulsberatung erneuerbar heizen schweizweit über den Bund direkt gefördert. Für die Kantone entfällt dieser Fördergegenstand. Der Bund hat die Fördersätze neu auf 450 CHF für die «kleine» und 1800 CHF für die «grosse» Impulsberatung festgesetzt. Bezahlt wird die Förderung pro Wärmeerzeugungsanlage. Zudem sind neu sind alle Wärmeerzeugungsanlagen, welche älter als 10 Jahre sind, unabhängig von Gebäudekategorie und Energieträger förderberechtigt. Die Förderbedingungen sind unten unter «Publikationen»  abrufbar.

www.erneuerbarheizen.ch | 0848 444 444
 

Kampagne «erneuerbar heizen» in Unterägeri vom 29. März 2022

In seiner Begrüssung, sagte Beat Iten, Gemeinderat und Vorsitzender der Umweltkommission:

"Wir alle sind gefordert, uns immer wieder die Frage zu stellen, was kann ich im Alltag dagegen tun, sei es bei der Ernährung, bei der Mobilität oder im eigenen Haus und in der eigenen Wohnung. Nach wie vor ist es so, dass wir sehr viel Energie im eigenen Haushalt verbrauchen und sehr viele Schadstoffe beispielsweise mit unseren Heizungen produzieren. Der Anteil an Ölheizungen ist bei uns noch immer enorm hoch. Mit erneuerbaren Energien können wir unsere CO2-Bilanz massiv verbessern."

Mit dem Umstieg von fossilen Heizungen auf ein System mit erneuerbaren Energieträgern leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiezukunft.

Unten unter «Publikationen» finden Sie das Referat zu unserer Informationsveranstaltung vom 29. März 2022.

 

Neue Anforderungen an Lichtquellen ab September 2021

Die zuständige Kommission der Europäischen Union hat beschlossen, die Anforderungen an Lichtquellen grundlegend zu überarbeiten. Ausführliche Details finden Sie hier.

Folgendes Aus-Phasung ineffizienter Leuchtmittel wurde entschieden:

Zeitpunkt verboten Weiterhin zugelassen
Seit 1.9.2019
  • Halogen Kolben- und Reflek-torlampen E14 und E27
  • Halogen Spotlampen GU10
  • Quecksilberdampflampen (seit April 2015)
  • Halogen Stablampen R7s
  • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
  • Effiziente Niedervolt Halogen Stiftlampen G4 und GY6.35
  • Niedervolt Halogen Reflektor-lampen GU5.3
Ab 1.9.2021
  • Halogen Stablampen R7s ab 2700 lm
  • Niedervolt Halogen Reflektor-lampen GU5.3
  • Leuchtstoffröhren T2 (Spa-ghetti Lampe)
  •  Kompaktleuchtstofflampen mit 2-Stiftsockel
  • Einzelne Natriumdampf-Hochdrucklampen
  • Halogen Stablampen R7s bis 2700 lm
  • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
  • Niedervolt Halogen Stiftlam-pen G4 und GY6.35
  • Leuchtstoffröhren T5
  • Leuchtstoffröhren T8 (18, 36 und 58 W)
  • Weitere Entladungslampen
Ab 1.9.2023
  • Hochvolt Halogen Stiftlampen G9
  • Niedervolt Halogen Stiftlam-pen G4 und Gy6.35
  • Leuchtstoffröhren T8 (18, 36 und 58 W)
  • Leuchtstoffröhren T5

 

Energieetikette

Seit dem 1. März 2021 werden die Energieklassen für Konsumentinnen und Konsumenten neu und besser gekennzeichnet. Die Effizienzskala wird seit diesem Zeitpunkt nur noch von A (sehr effizient) bis G (nicht effizient) reichen.

Bei diesen Produktgruppen wird die alte Energieetikette ersetzt:

  • Haushaltskühl- und Gefriergeräte und Weinkühlschränke
  • Haushaltswaschmaschinen und Waschtrockner
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • TV-Geräte und elektronische Displays
  • Beleuchtungsprodukte


Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Website.

Energie Etikette

 

Zugehörige Objekte

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