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Politik


Das politische Leben von Unterägeri ist vielfältig und alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.

Die Verfassung des Kantons Zug kennt vier verschiedene Gemeindearten:


Die Organe der Gemeinde Unterägeri:

  • Das höchste Politische Organ ist die Gemeindeversammlung (Legislative). Die Gemeindeversammlung fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Gemeinderates, ordentlicherweise durch offenes Handmehr.

  • Die ausführende Behörde ist der Gemeinderat (Exekutive). Seine fünf Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Proporz-Wahlverfahren durch Stimmabgabe an der Urne gewählt.

  • Die Gemeindeschreiberin ist die Leiterin der Gemeindeverwaltung und hat beratende Stimme im Gemeinderat. Sie ist ebenfalls für vier Jahre durch die Stimmberechtigten gewählt.

  • Die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene hält der Friedensrichter (Judikative) inne. Dieser vermittelt bei zivilrechtlichen Streitfragen bis zu einem Streitwert von Fr. 300.-- abschliessend. Er wird durch das Volk gewählt.

  • Die gemeindlichen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat bei seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Antrag an den Gemeinderat.

  • Nebst den ständigen Kommissionen werden immer wieder Arbeitsgruppen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt.

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