Der Gemeinderat ist zuständig für alle gemeindlichen Angelegenheiten, welche nicht durch Gesetz oder Gemeindebeschluss einem anderen Organ zugewiesen sind. Er regelt im Rahmen des Gesetzes die Organisation der Gemeindeverwaltung und vollzieht die Gemeindebeschlüsse. Der Gemeinderat legt die Amtsbereiche fest und teilt diese unter seinen Mitgliedern auf. Die einzelnen Mitglieder haben die in ihren Amtsbereich fallenden Geschäfte vorzubereiten. Neben den fünf politischen Mitgliedern, gehört die Gemeindeschreiberin mit beratender Stimme dem Gemeinderat an. In Unterägeri tagt der Gemeinderat mit wenigen Ausnahmen wöchentlich.
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