Baukommission
Grundlage Eidg./Kant./Gemeindl. Gesetze • Gesetzliche Grundlagen auf eidgenössischer Ebene z.B. Raumpla-nungsgesetz, Gewässerschutzgesetz • auf kantonaler Ebene Planungs- und Baugesetz, Verordnung zum Planungs- und Baugesetz, Gesetz über die Strassen und Wege, Gewässerschutzgesetz und Forstgesetz • auf gemeindlicher Ebene Bauordnung, Strassen- und Kanalisationsreglement • Verschiedene Verwaltungsgerichtsurteile, Auslegung durch die Baudirektion, Anhängen etc. Auftrag • Die Baukommission prüft sämtliche öffentlichen und privaten Bau-vorhaben in der Gemeinde (ausser Kleinbaugesuche) • Das Ziel der BK ist eine gesunde, siedlungstechnisch und wirtschaftlich durchdachte sowie zweckmässige Nutzung des Gemeindegebietes und eine planmässige Bau- und Verkehrsentwicklung. Sie trägt Mitverantwortung bei der Dorfgestaltung, der Freihaltung der Erholungsräume, der Naturschutzgebiete etc. • Die BK hilft mit, die räumlichen Voraussetzungen für eine gesunde Entfaltung des persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu schaffen. Zielsetzungen • Prüfung von Baugesuchen gemäss den gesetzl. Grundlagen • Unterstützung Gemeinderat bei baulichen Fragen/Problemen Anforderungsprofil • Vorzugsweise Fachpersonen im Baubereich Kompetenzen • Beratung zu Handen des Gemeinderates Zusammensetzung • Bauchef, AL B+U, 2 Vertreter der FDP, je 1 Vertreter von CVP, SVP, SP, Bausekretär, externe Fachleute nach Bedarf
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