Musikschulkommission
Grundlage Schulgesetz des Kantons Zug § 19 Reglement der Musikschule vom 12. Mai 1982 Auftrag • Die Musikschulkommission (MSK) berät den Gemeinderat bei der strategischen Entwicklung und Ausrichtung der Musikschule. • Sie unterstützt den Musikschulleiter beratend bei operativen Fragestellungen (Anstellung neuer Lehrkräfte, Weisungen und Reglemente für Lehrpersonen sowie für Schülerinnen und Schüler, Anschaffungen, Anträge an den Gemeinderat) • Sie informiert sich über den Betrieb, die Schulkultur und den Entwicklungsstand der Musikschule und beschliesst Massnahmen zur Sicherung der Unterrichtsqualität. • Sie erarbeitet und überarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Musikschulleiter das Reglement und die Tarifordnung der Musikschule zu Handen des Gemeinderates. Zielsetzungen Anforderungsprofil Interesse an der Musik und an der Musikausbildung Kompetenzen Als strategische Kommission hat sie ausschliesslich beratende Funktion Zusammensetzung Schulpräsident, 2 Vertreter der FDP, je 1 Vertreter von CVP, SVP, SP, Musikschulleiter, Sekretariat Musikschule, 1 Vertretung der Lehrpersonen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
