Schulkommission
Grundlage § 61 des Schulgesetzes des Kantons Zug Auftrag Die Schulkommission bearbeitet die im Schulgesetz vorgegebenen Aufträge. Sie informiert sich über den Schulbetrieb, die Schulkultur und den Ent-wicklungsstand der Schule. Sie erfüllt die ihr vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben und Kompeten-zen gemäss Funktionendiagramm. Zielsetzungen Die Schulkommission berät den Gemeinderat bei der strategischen Führung der Schule. Anforderungsprofil • Kenntnisse über Schule, Schulorganisation und Schulentwicklung • (oder die Bereitschaft, sich in diese Bereiche einzuarbeiten) • Interesse an der Jugend und an Bildungsfragen • Gewohnt, strategisch und konzeptionell zu denken • Sozialkompetenz, Kommunikations- und Teamfähigkeit, politisches Verständnis • Engagement und zeitliche Verfügbarkeit (ganz- und halbtägige Sitzungen), Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teilnahme an offiziellen Schulanlässen, Weiterbildungen) Kompetenzen • Erlässt ein Qualitätskonzept • Erfüllt die vom GR delegierten Aufgaben • Erlässt eine Schul-, Disziplinar-, und Absenzenordnung • Legt die Zeitgefässe für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule sowie die schulinterne Weiterbildung fest • Regelt die Unterrichtszeiten • Stellt Antrag betr. Anstellung des Rektors und des Schularztes Zusammensetzung Schulpräsident, 2 Vertreter der FDP, je 1 Vertreter von CVP, SVP, SP, Vertretung S&E, Rektor (Antragsrecht), Vertretung Lehrperson (beratend), Sekretariat
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