Sportkommission
Grundlage Sportgesetz des Kantons Zug vom 29. August 2002 Auftrag Beratung des Gemeinderates • Sportplatz und Sporthallen Neubauten, Erweiterungen und Erneuerun¬gen • Anschaffung von Sportgeräten • Anlaufstelle für Sportvereine und Sportinteressierte • Durchführung von Zusammenkünften der Sportvereinspräsidenten • Mithilfe bei der Erstellung und Vergabe von Verwaltungs- und Benüt-zungsreglementen • Intergemeindliche Absprache zwischen Sportkommissionen • Organisation von Sportlerehrungen • Delegationen bei Sportanlässen Zielsetzungen Förderung und Koordination des Breitensports Anforderungsprofil Sportbegeisterte, engagierte Personen Kompetenzen Beratung des GR Zusammensetzung Zuständiger GR, ein Vertreter Schule, ein Vertreter Abteilung B+U, 2 Vertreter der FDP, je 1 Vertreter von CVP, SVP, SP, Sekretariat durch Mitarbeiter der Verwaltung
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