Politik
Das politische Leben von Unterägeri ist vielfältig und alle Einwohnerinnen und Einwohner sind eingeladen, sich daran zu beteiligen.
Die Verfassung des Kantons Zug kennt vier verschiedene Gemeindearten:
- Die Einwohnergemeinde umfasst alle in der Gemeinde wohnhaften Personen.
- Der Bürgergemeinde gehören alle Heimatberechtigten der Gemeinde an (ungeachtet ihres Wohnortes).
- Die Teilhaber am Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde.
- Die Kirchgemeinde umfasst die in ihrem Gebiet wohnhaften Personen gleicher Konfession.
Die Organe der Gemeinde Unterägeri:
- Das höchste Politische Organ ist die Gemeindeversammlung (Legislative). Die Gemeindeversammlung fasst ihre Beschlüsse auf Antrag des Gemeinderates, ordentlicherweise durch offenes Handmehr.
- Die ausführende Behörde ist der Gemeinderat (Exekutive). Seine fünf Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Majorz-Wahlverfahren durch Stimmabgabe an der Urne gewählt.
- Der Gemeindeschreiber ist der Leiter der Gemeindeverwaltung und hat beratende Stimme im Gemeinderat.
- Die richterliche Gewalt auf Gemeindeebene hält der Friedensrichter (Judikative) inne. Dieser vermittelt bei zivilrechtlichen Streitfragen unabhängig vom Streitwert. Der Friedensrichter wird durch das Volk gewählt.
- Die gemeindlichen Kommissionen unterstützen den Gemeinderat bei seiner vielfältigen Tätigkeit. Sie erarbeiten Grundlagen für die Beschlüsse des Gemeinderates, bearbeiten Vernehmlassungen und stellen Antrag an den Gemeinderat.
- Nebst den ständigen Kommissionen werden immer wieder Arbeitsgruppen mit befristeten, klar umrissenen Aufträgen eingesetzt.
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