Rechnungsprüfungskommission
Grundlage Beschluss GR vom 31. Oktober 2018 § 94-96 Gemeindegesetz Auftrag 1. Die RPK prüft jährlich die Rechnungsführung der Gemeinde und ihrer Anstalten; sie kann dem Gemeinderat zusätzliche Revisionen durch Fachleute beantragen 2. Sie prüft, ob der Voranschlag den Vorschriften über den Gemeindehaushalt und das Rechnungswesen entspricht Anforderungsprofil Volkswahl Fachwissen im Bereich Finanzen, vorzugsweise Revisionswesen und öffentliches Finanzwesen Zielsetzungen 1. Die Rechnungsprüfungskommission erstattet der Gemeindeversammlung Bericht. Sie stellt der Gemeindeversammlung Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Rechnung und des Voranschlages. Der Bericht soll allfällige Mängel der Rechnungsführung sowie eine gesetzwidrige Verwendung öffentlicher Mittel festhalten. 2. Stellt die Rechnungsprüfungskommission bei der Prüfung der Rechnungsführung Fehler oder Ordnungswidrigkeiten fest, teilt sie das dem Gemeinderat mit. Sie gibt dem betreffenden Gemeindeorgan Gelegenheit zur Behebung des Mangels, bevor sie der Gemeindeversammlung oder der Aufsichtsbehörde Bericht erstattet. 3. Stellt die Rechnungsprüfungskommission erhebliche Pflichtverletzungen, Missstände oder strafbare Handlungen fest, oder besteht ein entsprechender Verdacht, erstattet sie dem Gemeinderat unverzüglich Bericht und unterrichtet die Direktion des Innern. Kompetenzen • Antrag an die Gemeindeversammlung • Beratung des Gemeinderates Zusammensetzung 3 Personen gemäss Volkswahl
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