Feuerschutzkommission
Grundlage
Gemeinderatsbeschluss vom 31. Oktober 2018
Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994 (722.21, Stand: 01.10.2013)
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 21. März 1995 (722.21, Stand: 01.12.2009)
Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri vom 15. Dezember 1994
Auftrag
§ 6 Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug:
Überwacht die Tätigkeit der Feuerschau sowie der Feuerwehr und beantragt dem Gemeinderat die erforderlichen Massnahmen für eine ausreichende Löschwasserversorgung.
§ 5 Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri
a) Antrag an den Gemeinderat für die Wahl der Mitglieder für die Kommission
b) Wahl Feuerwehroffiziere und Rechnungsführer
c) Entscheid über den Verbleib von Feuerwehrleuten in der FW über das 48. Altersjahr hinaus
d) Ausschluss von Feuerwehrleuten
e) Aufgebot für Rekrutierung
f) Antragstellung Feuerwehrbudget an den Gemeinderat
g) Erlass von Weisungen, namentlich im Bereich Entschuldigungswesen
Zielsetzungen
Aufrechterhaltung und Förderung des Feuerwehrbetriebes im Rahmen des gesetzlichen Auftrages
Anforderungsprofil
Fachleute in spezieller Funktion
Kompetenzen
Finanzkompetenz im Rahmen der Kompetenz des Wehrchefs und des Kommandanten unter Beachtung des Submissionswesen
Zusammensetzung
Vorsteherin Sicherheit und Dienste, Fw Kom, Vizekom (2), Fachperson Feuerschau, Rechnungsführer
Kontakt
FeuerschutzkommissionSeestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 62
yvonne.bucher@unteraegeri.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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