Grundlage

Gemeinderatsbeschluss vom 31. Oktober 2018
Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994 (722.21, Stand: 01.10.2013)
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 21. März 1995 (722.21, Stand: 01.12.2009)
Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri vom 15. Dezember 1994
 

Auftrag

§ 6 Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug:
Überwacht die Tätigkeit der Feuerschau sowie der Feuerwehr und beantragt dem Gemeinderat die erforderlichen Massnahmen für eine ausreichende Löschwasserversorgung.

§ 5 Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri
a) Antrag an den Gemeinderat für die Wahl der Mitglieder für die Kommission
b) Wahl Feuerwehroffiziere und Rechnungsführer
c) Entscheid über den Verbleib von Feuerwehrleuten in der FW über das 48. Altersjahr hinaus
d) Ausschluss von Feuerwehrleuten
e) Aufgebot für Rekrutierung
f) Antragstellung Feuerwehrbudget an den Gemeinderat
g) Erlass von Weisungen, namentlich im Bereich Entschuldigungswesen
 

Zielsetzungen

Aufrechterhaltung und Förderung des Feuerwehrbetriebes im Rahmen des gesetzlichen Auftrages
 

Anforderungsprofil

Fachleute in spezieller Funktion
 

Kompetenzen

Finanzkompetenz im Rahmen der Kompetenz des Wehrchefs und des Kommandanten unter Beachtung des Submissionswesen
 

Zusammensetzung

Vorsteherin Sicherheit und Dienste, Fw Kom, Vizekom (2), Fachperson Feuerschau, Rechnungsführer

Kontakt

Feuerschutzkommission
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 62
yvonne.bucher@unteraegeri.ch

Personen

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