Gemeindeversammlung

Die Einwohnergemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen an der Einwohnergemeindeversammlung teilzunehmen. An der Versammlung mitreden und mitbestimmen kann man jedoch nur, wenn man seinen Wohnsitz in Unterägeri hat und mündig ist. Die Einwohnergemeindeversammlung findet mindestens zwei Mal jährlich statt (Budget-Gemeinde im Dezember und Rechnungs-Gemeinde im Juni).

Die Einwohnergemeindeversammlung hat die folgenden Befugnisse:

  • Erlass der Gemeindeordnung
  • Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
  • Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
  • Beschlussfassung über den Vorschlag, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern
  • Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen
  • Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
  • Beschlussfassung über die Gründung von oder Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
  • Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
  • Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung

Kontakt

Peter Lüönd
peter.lueoend@unteraegeri.ch

Ort

AEGERIHALLE
6314 Unterägeri

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung