Einwohnergemeindeversammlung - Voranschlag 2021

14. Dez. 2020, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

AEGERIHALLE
6314 Unterägeri

Kontakt

Peter Lüönd
peter.lueoend@unteraegeri.ch

Informationen

Beschreibung

Traktanden:

Rechnung 2019

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 09. Dezember 2019
  2. Genehmigung der Jahresrechnung 2019
  3. Motion der Alternative – die Grünen, GLP und SP Unterägeri "ökologische Folgen von politischen Geschäften"
  4. Motion der Alternativen – die Grünen, GLP und SP Unterägeri "Förderung von Photovoltaikanlagen in Unterägeri"
  5. Interpellation der Alternativen – die Grünen, CVP, FDP.Die Liberalen, GLP und SP Unterägeri "Für einen sicheren, markierten und durchgehenden Veloweg durch Unterägeri und nach Zug"

Budget 2021

  1. Kenntnisnahme Finanzplan
  2. Genehmigung des Budgets 2021, Festsetzen der Steuern
  3. Planungskredit Sanierung Gemeindehaus
  4. Austritt aus einfacher Gesellschaft Regionalschiessanlage Ägerital
  5. Kreditbegehren
    Sanierung Höhenweg mit talseitigem Trottoir, Abschnitt Höhenweg 14b bis Dorfbach
  6. Kreditbegehren
    Freizeitanlage (Minigolf)
  7. Interpellation der SVP Unterägeri
    "transparente Zahlen zum Ägeribad"

 

Die Kurzfassung der Jahresrechnung 2019 sowie des Budgets 2021 mit Berichten und Anträgen des Gemeinderates zu den vorliegenden Traktanden wird allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, wo auch die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften ab Mittwoch, 18. November 2020, eingesehen werden können.

Um die Druck- und die Erstellungskosten einzusparen, wird die ausführliche Version der Rechnung 2019 sowie des Budgets 2021 nicht mehr gedruckt. Die ausführliche Rechnung 2019 sowie Budget 2021 sind abrufbar auf der Website der Einwohnergemeinde Unterägeri. Sollte jemand ein Exemplar der ausführlichen Rechnung benötigen, kann bei der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, Tel. 041 754 55 45, eines verlangt werden.

 

 

 

Voraussetzungen

Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Ab­stimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (§ 398 ZGB, SR 210).