Fischereikommission Intergemeindlich

Grundlage

Gemeinderatsbeschluss vom 31. Oktober 2018
Gesetz vom 26. Januar 1995 (933.21, Stand: 01.01.2012)
Verordnung vom 12. Dezember 1995 über die Fischerei des Kantons Zug (933.211, Stand: 01.01.2012)
Verordnung über die Angelfischerei im Ägerisee vom 15.Dezember 2008 (Stand: 01.11.2009)
 

Auftrag

  • Die Fischereikommission bespricht und koordiniert den Jungfischeinsatz im Ägerisee
  • Interessen der verschieden Fischereianspruchsgruppen zu koordinieren
  • Sie überprüft und kontrolliert das Patentwesen für die Berufs- und Angelfischerei auf dem Ägerisee.
  • Erlässt Vorschriften und kontrolliert die Fischereipatentausgabe für die Angelfischerei im Ägerisee.
     

Zielsetzungen

Einheitliche Fischereivorschriften auf dem Ägerisee
 

Anforderungsprofil

Fachwissen im Fischereiwesen
 

Kompetenzen

Beratung des Gemeinderates
 

Zusammensetzung

Berufsfischer, Sportfischer, Privatfischer nach paritätischer Verteilung der beiden Gemeinden, je ein Gemeindevertreter, Kantonsvertreter, Fischereiaufseher, Sekretariat (7 Personen)

Kontakt

Fischereikommission Intergemeindlich
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 00
Fax +41 41 754 55 55

Personen

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