Bundesrat verlängert und verschärft Massnahmen ab 18. Januar 2021

13. Januar 2021

Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Angesichts der angespannten epidemiologischen Lage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen.

Die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Um Kontakte drastisch zu reduzieren wurden weitere Massnahmen beschlossen:

  • Verlängerung der Schliessungen um fünf Wochen: Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis Ende Februar geschlossen.
  • Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen Läden mit Gütern des täglichen Bedarfs. Öffnungszeiten nach 19 Uhr sowie sonntags sind dagegen wieder möglich.
  • Home-Office-Pflicht: Wo möglich und verhältnismässig müssen Arbeitgeber Home-Office anordnen.
  • Maskenpflicht am Arbeitsplatz: Bei mehr als einer Person im Raum gilt Maskenpflicht – unabhängig vom Abstand der Arbeitsplätze.
  • Maximal 5 Personen: Es dürfen sich privat oder öffentlich nur noch fünf Personen treffen. Kinder mitgezählt.
  • Schutz besonders gefährdeter Personen: Für sie gilt neu Recht auf ein Homeoffice, gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz oder Beurlaubung. Können Schutzbestimmungen nicht umgesetzt werden, müssen die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreit werden. 

Im Weiteren baut der Bund die Unterstützung über das Härtefallprogramm aus, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Gemeinsam mit den Kantonen wurden die Regelungen für das Härtefallprogramm wie folgt angepasst.

  • Bei Schliessung kein Nachweis des Umsatzrückgangs mehr nötig
  • Umsatzrückgange 2021 werden berücksichtigt
  • Dividendenverbot wird auf drei Jahre verkürzt
  • Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle
  • Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden bis auf zu 20 Prozent des Jahresumsatzes und bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: Fr. 500'000) erhöht.

Die Details und entsprechenden Dokumente stehen Ihnen wie gewohnt weiter unten im Downloadbereich als PDF zur Verfügung. (Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-81967.html)

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