Coronavirus – Lockerung der Massnahmen

16. April 2020

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen in Etappen.
Das bedeutet im Detail:

–> Ab dem 27. April 2020 können Spitäler wieder Eingriffe, auch nichtdringliche, vornehmen. Ambulante medizinische Praxen wie Zahnärzte oder Physiotherapeuten sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Zudem werden die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Der Schutz der Kundinnen und Kunden, sowie der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein.

–> Sofern es die Lageentwicklung zulässt werden die obligatorischen Schulen und auch die weiteren Läden am 11. Mai 2020 wieder geöffnet. Den definitiven Entscheid hierzu will der Bundesrat am 29. April 2020 fällen. In einem weiteren Schritt sollen dann am 8. Juni 2020 Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Zoos und Bibliotheken wieder öffenen.

Die Medienmitteilung des Bundes finden Sie hier.

Über weitere Etappen und Details hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, ist weiterhin offen. Auch für Gastrobetriebe sind noch keine Entscheide gefallen.

–> Gruppen über 5 Personen sind weiterhin verboten.

–> Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bleiben unverändert. Wir bitten Sie auf nicht dringende Besuche zu verzichten und Auskünfte telefonisch anzufragen: 041 754 55 00. So leisten wir gemeinsam, den jetzt wichtigen Beitrag soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und schützen sowohl Mitarbeitende wie Besuchende. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

–> Wichtigste Massnahme für jede und jeden einzelnen bleiben auch weiterhin die Hygieneregeln: Abstand halten, Hände waschen, in den Ellbogen niesen und bei Symptomen wie Fieber und/oder Husten zu Hause bleiben. Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer werfen, Händeschütteln vermeiden und nur nach telefonischer Anmeldung in eine Arztpraxis oder eine Notfallstation gehen.

Auf der Website des BAG (Bundesamt für Gesundheit) finden Sie alle offiziellen Informationen zur aktuellen Situation. Und auf der Website des Kantons Zug finden Sie alle vorliegenden Informationen über die getroffenen Massnahmen innerhalb des Kantons.

Hotline des Kantons Zug: + 41 41 728 49 00 (Betriebszeiten: täglich von 8 – 17 Uhr)
oder E-Mail: corona@zg.ch

Fragen zu Wirtschaftsmassnahmen: Website der Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Zug

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Die kantonale Fachstelle Migration Zug steht Ihnen für Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in 12 Sprachen zur Seite: DE / E / SBK / ITAL / ES / PORT / TAMIL / FRANZ / ALB / TÜRK Kontakt: 041 531 50 00 oder welcome.desk@fmzug.ch