Coronavirus – Lockerung Massnahmen IV
Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten.
- Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen möglich
- In Restaurants und Bars besteht keine Sitzpflicht mehr
- Masken: im ÖV immer dabei haben, Pflicht an Demonstrationen
- Home-Office-Empfehlung wird aufgehoben
- Mindestabstand noch 1,5 Meter
Mehr Informationen finden Sie dazu auf der BAG Seite
–> Wichtigste Massnahme für jede und jeden einzelnen bleiben auch weiterhin die Hygieneregeln: Abstand halten, Hände waschen, bei Symptomen wie Fieber und/oder Husten zu Hause bleiben
Auf der Website des BAG (Bundesamt für Gesundheit) finden Sie alle offiziellen Informationen zur aktuellen Situation. Und auf der Website des Kantons Zug finden Sie alle vorliegenden Informationen über die getroffenen Massnahmen innerhalb des Kantons.
Zugehörige Objekte
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Lockerung_der_Massnahmen_und_moegliche_naechste_Schritte_Stand.pdf | Download | 0 | Lockerung_der_Massnahmen_und_moegliche_naechste_Schritte_Stand.pdf |