Neue BAG-Massnahmen schweizweit

28. Oktober 2020

Bundesrat verhängt schweizweite Massnahmen in Absprache mit den Kantonen

An der heutigen Medienkonferenz vom Mittwoch, 28.10.2020 hat der Bundesrat erneut verschärfte Massnahmen, gültig ab morgen (Donnerstag 29.10.2020) gegen die Ausbreitung des Coronavirus kommuniziert:

  • Tanzlokale geschlossen, Beschränkungen in Restaurants und Bars, Sperrstunde
    Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. In Restaurants und Bars dürfen höchsten vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr.
     
  • Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
    Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind nicht mehr erlaubt. Das betrifft alle sportlichen, kulturellen und anderen Veranstaltungen, ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen.
  • Private Veranstaltungen mit max. 10 Personen
    Weil sich viele Ansteckungen im privaten Rahmen ereignen, wird die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum auf 10 eingeschränkt.
     
  • Keine sportlichen und kulturellen Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen
    Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.

    Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.
     
  • Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen
    Hochschulen müssen ab Montag, 2. November, auf Fernunterricht umstellen. Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.
     
  • Maskenpflicht wird weiter ausgedehnt
    Seit dem 19. Oktober gilt eine Maskenpflicht für alle Personen in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie in Wartebereichen des öffentlichen Verkehrs und an Bahn- und Flughäfen. Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.

    Auch in Schulen ab der Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros). Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen soweit möglich Homeoffice ermöglichen und an Arbeitsstätten für den Schutz der Mitarbeitenden sorgen.

    Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zu 12 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können und Gäste in Restaurants und Bars, wenn sie am Tisch sitzen.
     
  • Einführung von Schnelltests beschlossen
    Ab dem 2. November 2020 können auch Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dies ermöglicht eine breitere und schnellere Testung der Bevölkerung. Es können mehr positive Fälle in der Bevölkerung rasch nachgewiesen und isoliert werden. Die Schnelltests werden vom Bund vergütet – allerdings ausschliesslich für diejenigen Personen, auf die die Empfehlungen des BAG zutreffen.
     
  • Neuer Schwellenwert für die Reisequarantäne definiert
    Der Bundesrat hat zudem den Schwellenwert für die Aufnahme von Staaten und Gebieten auf die Quarantäneliste sowie die Ausnahme von der Quarantänepflicht für Geschäftsreisende angepasst. Die Änderung tritt am 29.10.2020 in Kraft. Die Verordnung hierzu kann als PDF im Downloadbereich eingesehen werden.
BAG Plakat ROT – 29.10.2020

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