Neues Förderreglement erneuerbarer Energien

28. April 2021

Am 1. Juli 2021 tritt in der Gemeinde Unterägeri ein neues Förderreglement im Bereich Energie-Engagement in Kraft. Den Anstoss gab eine im März 2020 eingereichte Motion zur Erhöhung der jährlichen Fördermittelsumme, welche an der Gemeindeversammlung
vom Dezember 2020 angenommen wurde. Der jährliche Budgetbetrag für die Fördergelder wurde auf CHF 70 000.– erhöht und die Umweltkommission erhielt den Auftrag der Reglementsüberarbeitung.

Bei der Revision des Förderreglements lag der Fokus nach wie vor auf der Energiegewinnung. Künftig wird jedoch differenzierter gefördert. Anstatt wie bisher die Anschlussleistung der Fotovoltaikanlagen zur Berechnung der Fördergelder zugrunde zu legen, werden neu 10 Prozent der Installationskosten übernommen. Dadurch werden im Dach integrierte Anlagen sowie Anlagen im Ortskern mit besonderen gestalterischen Anforderungen
indirekt höher subventioniert. Ausserdem werden sowohl vertikal an Fassaden montierte Anlagen, welche besonders in Wintermonaten bessere Wirkungsgrade aufweisen, als auch nachhaltige und langlebigere Produkte mit hoher Qualität besser gefördert.

Neu werden auch thermische Solaranlagen Berücksichtigung finden, und es steht dem Gemeinderat offen, spezielle Engagements für spannende, zukunftsweisende Projekte individuell zu fördern, wie z. B. die Erstellung eines nachhaltigen Kleinwärmeverbundes.

Die wichtigsten Änderungen:
• Jährliche Fördergelder in der Höhe von CHF 70 000.–
• Fotovoltaikanlagen werden anteilmässig über die Anlagekosten gefördert (nicht mehr Anschlussleistung)
• Thermische Sonnenkollektoren werden in ähnlichem Rahmen gefördert
• Spezielle energetische Massnahmen können finanziell unterstützt werden

Hier können Sie das neue Reglement gültig ab 1. Juli 2021 runterladen.

Energieförderprogramme