Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten

17. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber erzeugen. In einem Merkblatt informiert der Kanton Zug über die neuen Regeln.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Neubauten einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber erzeugen. Die Art der Stromerzeugung ist frei wählbar, in der Regel wird sie mit Photovoltaik-Anlagen erfolgen. Ebenso ist frei wählbar, ob die Produktion im, am, auf dem Gebäude oder dem dazugehörigen Grundstück erfolgen soll.

In einem Merkblatt hat der Kanton die wichtigsten Informationen über die neuen Regeln zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eigenstromerzeugung

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