Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Schiffe

29. Juni 2023

Zuger Regierungsrat führt per 1. Juli 2023 eine Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Boote ein.

Invasive gebietsfremde Organismen (Neobiota) können kostspielige Schäden verursachen und bedrohen die Biodiversität. Zurzeit besteht eine akute Gefahr durch die Quaggamuschel, die bereits in Schweizer Seen nachgewiesen wurde. Sie verstopft unter anderem Filter und Leitungen der Wasserversorgung und der Kälte-/Wärmenutzung im Wasser. Dies erfordert eine erhöhte Wartung und Reinigung sowie den Umbau ganzer Infrastrukturanlagen, was Kosten in Millionenhöhe verursacht. Nach aktuellen Kenntnissen kommt die Quaggamuschel in den Zentralschweizer Gewässern noch nicht vor. Um die Einschleppung invasiver aquatischer Neobiota und damit einhergehende Schäden zu verhindern, müssen daher schnellstmöglich Massnahmen ergriffen werden.

Freizeitschiffe, die in verschiedenen Gewässern eingesetzt werden, gelten als wichtigster Verbreiter invasiver aquatischer Neobiota. Eine gründliche Schiffsreinigung bei Gewässerwechsel ist eine effektive Massnahme, um die Einschleppung aquatischer invasiver Neobiota stark zu reduzieren.

Dies hat den Regierungsrat veranlasst, analog anderer Zentralschweizer Kantone, mit einer Allgemeinverfügung eine Reinigungspflicht für gewässerwechselnde Boote einzuführen.

Somit gelten ab dem 1. Juli 2023 folgende Bestimmungen:

1. Einwassern von Schiffen in Zuger Gewässer
Schiffe, welche zuvor in einem anderen Gewässer lagen, müssen vor dem Einwassern in
ein Zuger Gewässer gereinigt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zwischen Zuger
see und Ägerisee. 

2. Kontrollpflicht durch Betreibende von Einwasserungsstellen
Bei betreuten Einwasserungsstellen ist die Reinigung durch die Betreiberinnen oder Betreiber zu kontrollieren.

3. Strafbestimmung
Wer dieser Allgemeinverfügung keine Folge leistet, wird gestützt auf Art. 292 StGB mit einer Busse bis 10'000 Franken bestraft.

Die zur Umsetzung der Reinigungspflicht nötigen Reinigungsstellen sind online publiziert (umwelt-zentralschweiz.ch). Auf derselben Internetseite ist zudem eine Anleitung zur fachgemässen Reinigung verfügbar. 

Nicht nur Boote können gebietsfremde Arten von einem Gewässer ins Nächste verschleppen, auch an Wassersport-, Angel- und Taucherausrüstung können sich Neobiota festsetzen und somit sollen auch diese Geräte gereinigt und kontrolliert werden

Wir danken Ihnen für die pflichtbewusste Umsetzung der Bootsreinigung.