Schulgeld-Tarif
Jedem Kind und allen Jugendlichen bis zum zwanzigsten Altersjahr deren Erziehungsberechtigten ihr Steuerdomizil in Unterägeri haben, erhalten Schulgeldreduktionen berechnet nach dem Steuerbaren Einkommen und nach dem Reinvermögen. Die Schulgeldreduktion eruiert unser System automatisch und anonym beim Steueramt Zug und benötigt daher kein dementsprechendes Gesuch. Berechnung der Schulgeldermässigung Steuerbares Einkommen CHF 00'000.00 bis CHF 15’000.00 8 Pkte CHF 15'001.00 bis CHF 25'000.00 7 Pkte CHF 25'001.00 bis CHF 40'000.00 5 Pkte CHF 40'001.00 bis CHF 55'000.00 2 Pkte Reinvermögen CHF 0.00 bis CHF 30'000.00 2 Pkte Punkteskala 9 bis 10 Pkte 80 % Ermässigung 7 bis 8 Pkte 60 % Ermässigung 5 bis 6 Pkte 40 % Ermässigung 3 bis 4 Pkte 20 % Ermässigung 0 bis 2 Pkte 0 % Ermässigung Das Schulgeld versteht sich pro Semester bei einer Lektion wöchentlich. Bei verspäteter Abmeldung wird das Schulgeld für ein weiteres Semester fällig. Bei vorzeitigem Austritt besteht kein Anrecht auf eine Schulgeldreduktion. Der Besuch von Kinder- und Jugendchor, Beginners Band, Jugendmusik, Tambourengruppe, Schlagzeug-Ensemble, SaxfÄgeri, Klarinetten-Ensemble, Blockflöten-Ensemble, Gitarren-Ensemble, Akkordeon-Ensemble, der PopRockBand und der AllegroFidlers ist kostenlos. Gegen schriftlichen Nachweis (für jedes Semester zu erneuern) erhalten in Ausbildung stehende Schüler aus Unterägeri im Alter zwischen 20 und 25 Jahren Instrumentalunterricht zum normalen Tarif für Jugendliche. Mit einer Bewilligung des Musikschulleiters, können talentierte Kinder vor der dritten Klasse mit dem Einzelunterricht beginnen, ohne vorhergehenden Gruppenunterricht auf einem kindergerechtem Instrument zu besuchen. Mietgebühren
Die Schulgeldtarife sind gültig ab August 2018. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tarif_ab_Aug_2019.pdf (PDF, 58.99 kB) |