12. Juni 2023, 20.00 Uhr - 22.00 Uhr

Ort

AEGERIHALLE
6314 Unterägeri

Kontakt

Peter Lüönd
peter.lueoend@unteraegeri.ch

Informationen

Beschreibung
Die Traktandenliste lautet:

 

  1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2022
  2. Genehmigung Jahresrechnung 2022
  3. Baukredit Revitalisierung Nübächli, Abschnitt Lidostrasse bis Ägerisee
  4. Kredit für Kauf Grundstück Nr. 1961 an der Neuschellstrasse, Unterägeri
  5. Motion der FDP.Die Liberalen für einen Leistungsauftrag mit dem Verein Pro Senectute – Bericht und Abschreibung


Die Kurzfassung der Jahresrechnung 2022 mit Berichten und Anträgen des Gemeinderates zu den vorliegenden Traktanden wird allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, wo auch die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften seit Mittwoch, 12. Mai 2023, eingesehen werden können.

Um die Druck- und die Erstellungskosten einzusparen, wird die ausführliche Version der Rechnung 2022 nicht mehr gedruckt. Diese ist unten auf dieser Seite unter «Dokumente» abrufbar. Sollte jemand keinen Zugriff auf das Internet haben, kann ein Exemplar der ausführlichen Rechnung bei der Finanzabteilung der Einwohnergemeinde Unterägeri, Seestrasse 2, 6314 Unterägeri, Tel. 041 754 55 45, verlangt werden.

Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).

 

Unterägeri, 18. Mai 2023

Einwohnergemeinde Unterägeri
Der Gemeinderat

 

Voraussetzungen

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (§ 398 ZGB, SR 210).

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Vorlage Gemeindeversammlung Rechnung 2022_12.06.2023.pdf Download 0 Vorlage Gemeindeversammlung Rechnung 2022_12.06.2023.pdf
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