Einwohnergemeindeversammlung
Ort
AEGERIHALLE, UnterägeriInformationen
- Beschreibung
Einwohnergemeindeversammlung (Rechnungsgemeinde)
Montag, 15. Juni 2026, 20.00 Uhr in der AEGERIHALLETraktanden
1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
3. Planungskredit Totalsanierung Schulhaus Acher West
4. Kreditbegehren Hochwasserschutz Chlösterlibach
5. Kreditbegehren Sanierung Rigistrasse und Hochwasserschutz
6. Kreditbegehren Ausbau Allmendstrasse – 2. EtappeDie Kurzfassung der Jahresrechnung 2025 mit Berichten und Anträgen des Gemeinderates zu den vorliegenden Traktanden wird allen Haushaltungen zugestellt. Weitere Exemplare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden, wo auch die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften ab Montag, 18. Mai 2026, eingesehen werden können. Die Vorlage ist auch online unten auf dieser Seite unter «Dokumente» zum Download verfügbar.
Um die Druck- und die Erstellungskosten einzusparen, wird die ausführliche Version der Rechnung 2025 nicht mehr gedruckt. Diese ist ebenfalls unten auf dieser Seite unter «Dokumente» zum Download verfügbar.
- Voraussetzungen
Gestützt auf § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) vom 28. September 2006 kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist innert zehn Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens jedoch am zehnten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse im Amtsblatt einzureichen (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Abstimmungs- oder Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (§ 67 Abs. 3 WAG).
Stimmberechtigung
An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht unter umfassender Beistandschaft stehen (Art. 398 ZGV, SR 210), sofern sie bis zum fünften Tag vor der Gemeindeversammlung im Stimmregister von Unterägeri eingetragen worden sind.
Download
Dokumente
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Vorlage Einwohnergemeindeversammlung Juni 2026 (PDF, 7.19 MB) | Download | 0 | Vorlage Einwohnergemeindeversammlung Juni 2026 |
| Detailrechnung 2025 (PDF, 650 kB) | Download | 1 | Detailrechnung 2025 |
