Feuerwehrkommission
Grundlage
Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994 (722.21, Stand: 01.01.2023)
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 21. März 1995 (722.21, Stand: 01.01.2023)
Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri vom 01. Januar 2025
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2024
Auftrag
§ 5 Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri
Die Feuerwehrkommission erfüllt die gemäss FSG oder vom Gemeinderat zugewiesenen Aufgaben.
Sie ist überdies zuständig für
a) die Wahl Feuerwehroffiziere
b) den Ausschluss von Angehörigen der Feuerwehr gemäss Richtlinie zum Feuerwehrreglement
c) den Erlass von Pflichtenheften, internen Richtlinien und Weisungen
d) den Vorschlag zur Wahl des Materialwarts und des Rechnungsführers
Sie stellt Antrag an den Gemeinderat über
a) die Wahl des Kommandanten, der Vize-Kommandanten, des Rechnungsführers und des Materialwarts
b) das Feuerwehrbudget
c) die Gesuchstellung für Feuerschutzbeiträge bei der Gebäudeversicherung Zug
Zielsetzungen
Aufrechterhaltung und Förderung des Feuerwehrbetriebes im Rahmen des gesetzlichen Auftrages
Anforderungsprofil
Fachleute in spezieller Funktion
Kompetenzen
Finanzkompetenz im Rahmen der Kompetenz des Wehrchefs und des Kommandanten unter Beachtung des Submissionswesen
Zusammensetzung
Vorsteherin Sicherheit und Dienste, Fw Kom, Vizekom (2), Berater, Rechnungsführer
Kontakt
FeuerwehrkommissionSeestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 62
yvonne.bucher@unteraegeri.ch
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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