Grundlage

Gesetz über Feuerschutz des Kantons Zug vom 15. Dezember 1994 (722.21, Stand: 01.01.2023)
Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 21. März 1995 (722.21, Stand: 01.01.2023)
Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri vom 01. Januar 2025
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2024

Auftrag

§ 5 Feuerwehrreglement der Gemeinde Unterägeri
Die Feuerwehrkommission erfüllt die gemäss FSG oder vom Gemeinderat zugewiesenen Aufgaben.
Sie ist überdies zuständig für
a) die Wahl Feuerwehroffiziere
b) den Ausschluss von Angehörigen der Feuerwehr gemäss Richtlinie zum Feuerwehrreglement
c) den Erlass von Pflichtenheften, internen Richtlinien und Weisungen
d) den Vorschlag zur Wahl des Materialwarts und des Rechnungsführers
Sie stellt Antrag an den Gemeinderat über
a) die Wahl des Kommandanten, der Vize-Kommandanten, des Rechnungsführers und des Materialwarts
b) das Feuerwehrbudget
c) die Gesuchstellung für Feuerschutzbeiträge bei der Gebäudeversicherung Zug

Zielsetzungen

Aufrechterhaltung und Förderung des Feuerwehrbetriebes im Rahmen des gesetzlichen Auftrages
 

Anforderungsprofil

Fachleute in spezieller Funktion
 

Kompetenzen

Finanzkompetenz im Rahmen der Kompetenz des Wehrchefs und des Kommandanten unter Beachtung des Submissionswesen
 

Zusammensetzung

Vorsteherin Sicherheit und Dienste, Fw Kom, Vizekom (2), Berater, Rechnungsführer

Kontakt

Feuerwehrkommission
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 62
yvonne.bucher@unteraegeri.ch

Personen

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