Feuer- und Feuerwerksverbot am 1. August

28. Juli 2026

Feuer- und Feuerwerksverbot bleibt über den 1. August hinaus bestehen

Die Waldbrandgefahr im Kanton Zug bleibt unverändert hoch. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen ist bis zum 1. August keine wesentliche Entspannung der Situation zu erwarten. Das Amt für Wald und Wild hält deshalb an den geltenden Massnahmen fest.

Damit bleibt im Hinblick auf den anstehenden Nationalfeiertag insbesondere das Verbot bestehen, im gesamten Kantonsgebiet Feuerwerke abzubrennen.

Ebenfalls gilt weiterhin das absolute Feuerverbot im Wald sowie innerhalb von 50 Metern zum Waldrand. Das Verbot gilt auch für sämtliche öffentlichen Feuerstellen.

Die Lage wird laufend beobachtet. Sollten sich die Verhältnisse wesentlich ändern, werden die Massnahmen entsprechend angepasst. 

Weitere Informationen und ein Merkblatt mit den Verhaltensregeln finden Sie unter www.zg.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..