Die Gebühren für Beurkundungen und Beglaubigungen richten sich nach dem Kantonsratsbeschluss über die Gebühren in Verwaltungs- und Zivilsachen (BGS 641.1), der Verordnung der Gemeinde Unterägeri über die Gebühren im Beurkundungswesen sowie der Gebührenordnung der Gemeinde Unterägeri (Anhang J).

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