Handänderungen, die das Privatvermögen betreffen (z.B. der Verkauf einer Liegenschaft) unterliegen der Grundstückgewinn-Besteuerung.

Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Einwohnergemeinde Unterägeri, welche vom Gemeinderat gewählt wird.

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