Arbeitslosenentschädigung
Wer in der Schweiz wohnt und arbeitslos wird, hat Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Für die Prüfung und Entrichtung der Arbeitslosenentschädigung und anderer Leistungen sind die Arbeitslosenkassen zuständig.
Für die Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern melden Sie sich bitte beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in Zug (telefonisch vorab Termin vereinbaren):
Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)
Hertizentrum 6
6300 Zug
+41 41 594 23 33
RAV Zug (rav-zg.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Öffnungszeiten:
Montag, 08:00 – 11:45 Uhr / 13:15 – 17:00 Uhr
Dienstag, 13:15 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 08:00 – 11:45 Uhr / 13:15 – 17:00 Uhr
Donnerstag, 08:00 – 11:45 Uhr / 13:15 – 17:00 Uhr
Freitag, 08:00 – 11:45 Uhr / 13:15 – 17:00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:
- Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Zug (RAV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Arbeitslosenkasse des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. hilft Ihnen unter anderem in Sachen Arbeitsrecht und Arbeitsgesetz weiter.
