Sozialhilfe, Wirtschaftliche Sozialhilfe

Falls Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden oder Ihr Einkommen nicht reicht, finden Sie bei uns Unterstützung. In einem gemeinsamen Gespräch klären wir Ihre Situation und ermitteln Ihren Lebensbedarf gemäss den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Die berufliche Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Beratung bei Fragen zur Kinderbetreuung, Wohnen und Umgang mit finanziellen Mitteln sind wichtige Bestandteile unserer Beratung.

Anmeldung:
Sie können sich telefonisch beim Sekretariat Soziales unter Tel. +41 41 754 55 30 anmelden.

Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kantons Zug (Sozialhilfegesetz) vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2018)
Verordnung zum Sozialhilfegesetz (Sozialhilfeverordnung) vom 20. Dezember 1983 (Stand 1. Januar 2016).
 

Sozialberatung

Wir beraten Menschen in persönlichen Gesprächen zu Themen wie Arbeit, Finanzen, Sozialversicherung und Familie. Je nach Anliegen kann es sinnvoll sein, dass eine weitere, spezialisierte Fachstelle die Beratung übernimmt. In diesem Fall übernehmen wir gerne die Vermittlung. 

Unter www.zug.ch/sozialamt sowie www.sozialinfo-zug.ch erhalten Sie einen Überblick aller kantonalen Beratungsstellen, Ämter und Selbsthilfegruppen. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an diese Stellen wenden.

Gesetzliche Grundlagen:
Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug (Sozialhilfegesetz, § 10) vom 16. Dezember 1982 (Stand 1. Januar 2018)
 

 

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