In der Erbbescheinigung wird bestätigt, dass die genannten Personen (unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage) als Erben anerkannt sind.

Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben, wird die Erbbescheinigung für Sie entsprechend ausgestellt und per Post zugestellt. Falls Sie die Bescheinung auf der Gemeindeverwaltung abholen möchten, müssen Sie dies entsprechend vermerken.

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