Wer benötigt ein Patent

Benötigen kein Patent :
Patentfrei ist der Fischfang für Jugendliche bis zum zurückgelegten 14. Altersjahr vom Ufer aus mit einer Angelrute und mit einer einzigen, einfachen Angel ohne Widerhaken mit Schwimmer und einem natürlichen Köder, jedoch ohne Köderfisch, Löffel, Spinner und dergleichen.

Sie können auch in Begleitung eines Patentinhabers ohne eigenes Patent fischen. Es dürfen maximal zwei Fanggeräte verwendet werden. Der Fang muss auf der Statistik des Patentinhabers aufgeführt werden.

Ab dem 14. Geburtstag ist Fischen nur mit einem Patent erlaubt.
 

Arten und Kosten Patente

Fischereipatente für Kantonseinwohner sowie Bürger von Oberägeri oder Unterägeri:

  • 1 Tage: CHF 20.00
  • 1 Woche*: CHF 40.00
  • 2 Wochen*: CHF 50.00
  • 1 Monat*: CHF 60.00
  • Jahrespatent*: CHF 100.00
  • Jahrespatent mit Gästekarte*: CHF 130.00
  • Jugendpatent bis 16 Jahre*: CHF 10.00


Ausserkantonale:

  • 1 Tage: CHF 20.00
  • 1 Woche*: CHF 60.00
  • 2 Wochen*: CHF 80.00
  • 1 Monat*: CHF 100.00
  • Jahrespatent*: CHF 180.00
  • Jahrespatent mit Gästekarte*: CHF 210.00
  • Jugendpatent bis 16 Jahre*: CHF 10.00

*Für die mit Stern bezeichneten Patentarten ist ein Sachkundenachweis (SANA) Pflicht.


Bezugsorte Fischereipatente

- Einwohnergemeinde Unterägeri, 6314 Unterägeri
- Einwohnergemeinde Oberägeri, 6315 Oberägeri
- Hotel-Restaurant Schiff, 6314 Unterägeri
- Gasthof Eierhals, 6315 Morgarten,
- Fischereiartikel Wiget, 6315 Oberägeri

Weitere Informationen zur Fischerei finden Sie auf der Homepage des Kantons Zug.

Bitte beachten Sie auch die Verordnung Angelfischerei Aegerisee, welche am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

 

Aktuelles

Aktuelles Fischerei

 

Kontakt

Gemeindeverwaltung Unterägeri
Einwohnerkontrolle Unterägeri
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 00
Fax +41 41 754 55 55
einwohnerkontrolle@unteraegeri.ch

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