Dorfzentrum Unterägeri

Reklamegesuche / Aussenwerbung

Reglement

Das an der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2009 beschlossene Reklamereglement ist von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt worden und am 6. April 2010 in Kraft getreten.

 

Reklamegesuch

Für die folgenden Varianten von Reklamen und Werbung benötigen Sie eine Bewilligung.
Die Reklameunterlagen mit dem Reklamegesuch sind der Einwohnergemeinde Unterägeri bei der Abteilung Bau einzureichen. 

Temporäre Reklamen, Werbung:
Reklamen für Veranstaltungen, Baureklamen, Baustellentafeln, Wahl- und Abstimmungsplakate

Freistehende Reklamestellen zum Anschlag von wechselnden Fremdreklamen

Definitive Reklamen und Reklamekonzepte
Zum Beispiel im Zusammenhang mit Baugesuchen mit Beurteilung der Qualität der Fassaden- und Umgebungsgestaltung, sowie Reklamegesuche an Hochbauten inklusive Reklameanschlagstellen an Fassaden.


Wahlplakate

Der Gemeinderat hat aufgrund der o.g. Mitteilung an seiner Sitzung vom 25. April 2018
folgende Rahmenbedingungen festgelegt:

1. Für das Aufstellen von Wahl-/Abstimmungsplakaten auf privaten Grundstücken ist die
Genehmigung des jeweiligen Grundeigentümers einzuholen. Eine Bewilligung der
Einwohnergemeinde Unterägeri ist nicht erforderlich. Die Verkehrssicherheit darf jedoch in
keiner Weise gefährdet werden und die Sicht auf die Strasse muss jederzeit uneingeschränkt
gegeben sein.

2. Auf privaten Grundstücken, entlang der Kantons- und Gemeindestrassen, wird das Aufstellen von Wahl-/Abstimmungsplakaten zeitlich begrenzt bzw. ist sechs Wochen vor dem
Wahl-/Abstimmungstermin und maximal eine Woche nach dem Wahl-/Abstimmungstermin
erlaubt.

3. Die Einwohnergemeinde Unterägeri stellt keine öffentlichen Plätze für Wahl-/Abstimmungswerbung zur Verfügung.
- Einzige Ausnahme bildet das verlängerte Landstück nach der Bushaltestelle Zimmel
(Fahrtrichtung Oberägeri) gemäss dem Dokument «Plakatstandorte Kanton Zug». Dort ist der Kanton Landeigentümer. Aus diesem Grund dürfen dort Wahl-/Abstimmungsplakate ohne
Genehmigung und gebührenfrei aufgestellt werden. Auch hier ist zwingend auf die
Verkehrssicherheit Rücksicht zu nehmen.

4. Entspricht das Aufstellen von Wahl-/Abstimmungsplakaten nicht den vorgenannten
Kriterien, werden diese vom gemeindlichen Werkdienst entfernt.

 

Digitale Bildschirme

Die Gemeinde Unterägeri setzt einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und hat am 20. Dezember 2023 die Ortseingangstafeln an den Standorten Gyrenrank und Theresiapark durch innovative digitale Bildschirme ersetzt. Weitere Infos und Vorgehen


Plakatsäule

Möchten Sie mit Plakaten Ihren Anlass bewerben? Bei der Plakatsäule vor der Post können Sie F4, A3 und A4 Plakate für Ihren Anlass vom Werkhof aufhängen lassen. Weitere Infos und Vorgehen.

Kontakt

Abteilung Bau, Sekretariat
Zimmermann Ute
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
Tel. +41 41 754 55 22
ute.zimmermann@unteraegeri.ch

Zugehörige Objekte

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