1813 – Gebäudeversicherung obligatorisch
Am 2. Mai 1813 wurde die Gebäudeversicherung durch Landsgemeindebeschluss zum Obligatorium für alle Gemeinden und Gebäudeeigentümer erhoben. Zwar löste dieser Entscheid nicht überall Begeisterung aus, doch Zug, Unterägeri, Menzingen, Steinhausen und Risch traten der neuen Organisation auf Anhieb bei, was für die anderen Gemeinden dann wegbereitend war.

Steuerbriefe
Man kam überall schnell zur Einsicht, dass die Versicherung wirklich eine grosse Verbesserung für Brandgeschädigte brachte: Nach einem Unglück stellte der Rat jeweils sogenannte Steuerbriefe aus, was dem Betroffenen erlaubte für den Wiederaufbau Geld zu sammeln. Dass diese Bettelei höchst unangenehm war kann man sich leicht vorstellen. Ein Blick in die Zuger Feuerchronik von Dr. Hans Koch zeigt dass auch im Ägerital Steuerbriefe ausgestellt wurden:

1689: Am 8. Mai brannte das Haus von Joseph Müller. Alle Mobilien und zwei Kinder verbrannten. Joseph Müller wurde ein Steuer- oder Bettelbrief erlaubt.

1722: Am Abend des 6. Juli brannte in Unterägeri das Haus von Johann Christian Iten und die dabeistehende Säge ab. Hausrat und Werkgeschirr verbrannten, nicht einmal die Kleider konnten gerettet werden. Iten bekam einen Steuerbrief.

1748: Am 23. September brannte in Unterägeri das Doppelhaus des Johann Heinrich Iten samt Scheune nieder. Es war niemand daheim und alles verbrannte. Iten erhielt einen Steuerbrief.

1840 – erste Feuerordnung für Unterägeri
Heute gebührt diesen weitsichtigen Männern von damals grosser Dank, nicht zuletzt durch den damaligen Entscheid entstand im Jahre 1840 für die Gemeinde Unterägeri eine erstmals schriftlich abgefasste Feuerordnung. Diese Verordnung ist eines der wenigen Dokumente alter Zeiten die sich im Archiv finden lassen. Es wird vermutet dass die Feuerratspräsidenten bei Abgabe ihres Amtes die Unterlagen meistens verbrannten!

Rettungs-Corps 1906
Rettungs-Corps 1906