Die Vormundschaftsbehörden der Einwohner-  und Bürgergemeinden wurden ab 1. Januar 2013 durch eine kantonale Fachbehörde, das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz KESB, abgelöst. Aufgabe des KES ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.

Amt für Kindes-  und Erwachsenenschutz
Bahnhofstrasse 12
6301 Zug
+41 41 723 79 70
info.kes@zg.ch