Bundesrat verstärkt Massnahmen erneut ab 20.12.2021

17. Dezember 2021

Zur detailierten Medienmitteilung des BAG (vom 17.12.2021)

Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).

Damit wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken viel häufiger schwer. Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 entschieden. Der Bundesrat hat zudem die Übernahme der Testkosten geregelt und die Beschaffung zusätzlicher Impfdosen beschlossen. 

Die ausführliche Medienmitteilungen hierzu finden Sie hier auf der BAG Website.

Im Downloadbereich weiter unten stehen Ihnen ergänzend dazu die uns aktuell vorliegenden FAQ als PDF (Stand 17.12.2021, 18.00 Uhr) bereit. Die ausführlichen Verordnungen werden momentan gemäss den neuesten Beschlüssen aktualisiert und auch auf der BAG Website publiziert.

BAG Massnahmen ab 20.12.2021

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