Grundstückgewinnsteuern
Handänderungen, die das Privatvermögen betreffen (z.B. der Verkauf einer Liegenschaft) unterliegen der Grundstückgewinn-Besteuerung.
Verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens ist die Grundstückgewinnsteuerkommission der Einwohnergemeinde Unterägeri, welche vom Gemeinderat gewählt wird.