Umweltkommission (UweK)
Grundlage
Gemeinderatsbeschluss vom 04. Januar 2023
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) vom 29.01.1998 (Stand 01.10.2018)
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (V EG USG) vom 05.05.1998 (Stand 19.09.2012)
- GR Beschlüsse Energiestadt
Auftrag
Förderung einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich des Umweltschutzes
Zielsetzungen
- Förderung einer nachhaltigen Umweltpolitik bei der Energienutzung, in den kommunalen Gebäuden und Anlagen, bei der Versorgung und Entsorgung sowie bei der Mobilität
- Umsetzung des zur Erreichung des Energielabels erstellten Massnahmenkatalogs
- Förderung des Energie- und Umweltbewusstseins in der Bevölkerung mit Informationen und Aktionen
- LandschaftsentwicklungskonzeptExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Anforderungsprofil
Interessierte an Umweltfragen
Kompetenzen
Beratung des Gemeinderates
Zusammensetzung
Zuständige Gemeinderätin, je eine Vertretung der FDP.Die Liberalen, Die Mitte, SVP, SP und Alternative - Die Grünen, Vertretung Abteilung Bau, Sekretariat durch die Verwaltung, externe Fachleute nach Bedarf.
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
