Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen ab 19. Oktober 2020
Bundesrat verhängt schweizweite Massnahmen in Absprache mit den Kantonen
An der heutigen Medienkonferenz vom Sonntag, 18.10.2020 hat der Bundesrat verschärfte Massnahmen, gültig ab morgen (Montag 19.10.2020) gegen die Ausbreitung des Coronavirus kommuniziert:
- Für die gesamte Schweiz gilt ab morgen die Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden. Dazu zählen zum Beispiel Geschäfte, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Bibliotheken, Kinos, Theater, Konzertlokale, Hotels (mit Ausnahme von Gästezimmern), Restaurants, Bars, Discos, Arztpraxen, Spitäler, Kirchen und religiöse Einrichtungen. Die Maskentragpflicht gilt auch in all jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind.
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Der Bundesrat führt ausserdem auch für private Veranstaltungen Regeln ein. Bei privaten Treffen von mehr als 15 Personen, gilt eine Maskentragpflicht, ausser im Sitzen. Essen und trinken darf nur noch, wer an seinem Platz sitzt und die Kontaktdaten aller Anwesenden müssen erhoben werden. Private Veranstaltungen ab hundert Personen nur noch in öffentlich zugänglichen Einrichtungen durchgeführt werden und müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
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Auf öffentlichen Plätzen, Spazierwegen und in Parkanlagen sind Versammlungen von mehr als 15 Personen neu verboten. Dadurch soll verhindert werden, dass private Anlässe in den öffentlichen Raum verlagert werden. Organisierte Veranstaltungen wie politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Demonstrationen sind mit einem Schutzkonzept weiterhin erlaubt.
Zugehörige Objekte
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Erla776uterungen_V_beso_Lage_Maskenpflicht_privVeranstaltungen_20201018_def.pdf (PDF, 141.03 kB) | Download | 1 | Erla776uterungen_V_beso_Lage_Maskenpflicht_privVeranstaltungen_20201018_def.pdf |