Der Kanton Zug erhält eine kantonsweit gültige Gewerbeparkkarte
Der Kanton Zug erhält eine kantonsweite gültige Gewerbeparkkarte
Alle elf Zuger Gemeinden haben die Einführung einer neuen gemeinsamen Gewerbeparkkarte beschlossen. Diese ist auf dem ganzen Kantonsgebiet gültig.
Ab dem 1. Januar 2021 kann die neue kantonale Gewerbeparkkarte bei allen Gemeinden bezogen werden.
Die neue kantonale Gewerbeparkkarte soll den Gewerbetreibenden die Arbeit ausserhalb des eigenen Betriebs erleichtern und berechtigt Gewerbetreibende aller Art, ihr Gewerbefahrzeug beispielsweise ausserhalb von Parkplätzen auf einem Trottoir oder in einem Parkverbot abzustellen, sofern mindestens 3.5 m Durchfahrt bzw. 1.5 m Trottoir freibleibt und dies für die Ausführung von Arbeiten notwendig ist (Bsp. Wagen dient als mobile Werkstatt).
Bezugsberechtigt sind alle Arten von Gewerbebetrieben und Organisationen, die ein beschriftetes Geschäftsfahrzeug im Einsatz haben.
Die Gewerbeparkkarte kostet für einen Tag CHF 6.—, für 30 Tage CHF 60.— (innerhalb von zwei Jahren frei wählbare Tage) und für ein Jahr CHF 600.—. Sie lautet nicht auf ein spezielles Kontrollschild ist innerhalb des Betriebes übertragbar.
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