Update Corona-Impfung – Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion Kt. Zug

7. April 2021

Ab sofort können sich Personen unter 65 Jahren mit chronischen Erkrankungen mit besonderer Gefährdung impfen lassen

Der Kreis der Impfberechtigten im Kanton Zug wird erweitert: Ab sofort dürfen sich auch Personen zwischen 16 und 64 Jahren impfen lassen, die an einer chronischen Erkran-kung mit besonderer Gefährdung leiden. Das Vorliegen einer solchen Erkrankung muss durch die behandelnde Ärztin / den behandelnden Arzt bestätigt werden. Zudem ruft der Kanton Zug alle Personen über 65 Jahren und Personen mit chronischen Erkrankungen mit höchstem Risiko, die noch nicht geimpft sind, dazu auf, sich impfen zu lassen.

Eine Anmeldung ist vorgängig zwingend erforderlich: www.corona-impfung-zug.ch/ oder 041 531 48 00.

Unterschriebene Impfbescheinigung, Eintrag ins Impfbüchlein
Alle geimpften Personen erhalten einen ausgedruckten Impfnachweis. Zudem ist ein Eintrag in den Impfausweis («Impfbüechli / Impfkarte») möglich. Personen, welche diesen Eintrag wün-schen, sollen ihren Impfausweis jeweils zum Impftermin mitnehmen. Wer bereits geimpft ist und die Impfbescheinigung nachträglich unterschreiben lassen will oder einen Eintrag ins Impf-büchlein wünscht, kann dazu das Impfzentrum zu den regulären Öffnungszeiten aufsuchen.

Eine detaillierte Übersicht zu den gelisteten Krankheiten sowie die offizielle Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug stehen Ihnen weiter unten im Downloadbereich als PDF zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name
Medienmitteilung Ausweitung Covid-Impfung (PDF) (PDF, 69.81 kB) Download 0 Medienmitteilung Ausweitung Covid-Impfung (PDF)
Beilage Attest chronische Erkrankung mit besonderer Gefaehrdung (PDF) (PDF, 196.64 kB) Download 1 Beilage Attest chronische Erkrankung mit besonderer Gefaehrdung (PDF)