Einwasserbewilligung für Boote auf dem Ägerisee

25. Februar 2025

Revision der Verordnung über das Einwassern von Booten
Einwasserungsbewilligungen für Zuger Seen ab 1. März 2025

Invasive, gebietsfremde Arten stellen nicht nur eine erhebliche Gefahr für die biologische Vielfalt in Gewässerökosystemen dar, sondern verursachen auch beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Ein Beispiel hierfür ist die Quaggamuschel, die im Jahr 2014 erstmals in der Schweiz nachgewiesen wurde und sich seither rasant in den heimischen Gewässern ausbreitet.

Leider wurde die Quaggamuschel im Sommer 2024 erstmals im Zugersee festgestellt. Im Ägerisee wurde diese invasive Art bisher nicht nachgewiesen. Aufgrund dieser Entwicklung wird die Verordnung über das Einwassern von Booten (BGS 753.32) per 1. März 2025 revidiert. Mit der Revision stärkt der Kanton den Schutz des Ägerisees und ergreift gezielte Massnahmen, um einen Befall zu verhindern.

Die Schiffsmelde- und Reinigungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, wird jedoch auf neue
Weise umgesetzt.



Ablauf zum Erhalt einer Einwasserungsbewilliqung für den Ägerisee:

• Boot hat ZG-Kennzeichen und verkehrt bereits auf dem Ägerisee (kein Gewässerwechsel):

  1. Deklaration des Heimgewässers «Ägerisee» beim Strassenverkehrsamt Zug
    > Eintrag Heimgewässer in Schiffsausweis
  2. Beantragung einer Einwasserungsbewilligung beim Amt für Wald und Wild 
  3. Erhalt der Einwasserungsbewilligung inkl, zwei Kontrollaufkleber
  4. Anbringen der Kontrollaufkleber äusserlich gut sichtbar beidseitig am Boot (links vom KontrollschiId)

• Boot wurde zuvor auf anderem Gewässer genutzt und soll nun in Ägerisee einwassern:

  1. Bootsreinigung durch autorisierte Reinigungsstelle
    > Bestätigung von Reinigungsstelle mit Zertifikat
  2. Beantragung einer Einwasserungsbewilligung beim Amt für Wald und Wild 
  3. Kostenpflichtige Kontrolle, ob die Verschleppung aquatischer Schadorganismen ausgeschlossen werden kann. Ist das Boot zu wenig gereinigt oder ist keine abschliessende Kontrolle möglich, beispielsweise aufgrund nicht überprüf barer Bereiche (wie Seewasserkühlsysteme), wird keine Einwasserungsbewilligung erteilt.
  4. Bei erfolgreicher Kontrolle: Erhalt der Einwasserungsbewilligung inkl, zwei Kontrollaufkleber
  5. Anbringen der Kontrollaufkleber äusserlich gut sichtbar beidseitig am Boot (links vom KontrolIschild)

 

Alle Informationen und dazugehörigen Links finden Sie auf der Website des Amts für Wald und Wild

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