Waldbrandgefahr - Feuerverbot ab 10. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Kanton Zug die Waldbrandgefahr per 10. Juli 2026 auf Gefahrenstufe 4 (grosse Waldbrandgefahr) erhöht.
Es gilt ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb von 50 Metern zum Waldrand. Das Verbot gilt auch für sämtliche öffentlichen Feuerstellen.
Die Bevölkerung wird gebeten, die Anordnungen zu beachten und mitzuhelfen, Waldbrände zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zg.ch/waldbrandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Waldbrandgefahr (JPG, 244 kB) | Download | 0 | Waldbrandgefahr |
| Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe (PDF, 226 kB) | Download | 1 | Merkblatt Feuerverbot im Wald und Waldesnähe |
