Einwohnergemeindeversammlung
Ort
AEGERIHALLEInformationen
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Stimmberechtigung
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung (BGS 111.1) alle seit mindestens 5 Tagen in der Gemeinde Unterägeri wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
