Kontakt

Für die Eingabe eines Baugesuches bitten wir Sie, dieses Merkblatt zur Hilfe zu nehmen. Es unterstützt Sie dabei, alle Unterlagen korrekt und vollständig einzureichen, damit das Baubewilligungsverfahren effizient und effektiv durchgeführt werden kann.

⇒ Merkblatt für Baugesuche

Bei Unklarheiten geben wir gerne Auskunft.

Gemeindeverwaltung Unterägeri
Abteilung Bau
Stephanie Pfyl
Seestrasse 2
6314 Unterägeri
+41 41 754 55 20
stephanie.pfyl@unteraegeri.ch

 

Baurecht

Folgen Sie diesem Link zur Bauordnung für Unterägeri.
 

Elektronische Baugesuche/Bauanzeigen und Bauanfragen über «cymo ebau»

Mit der Online-Plattform «cymo ebau» können Sie Ihre Baugesuche und -anfragen in den Gemeinden des Kantons Zug digital einreichen. «cymo ebau» unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe über den Entscheid bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens. Dank «cymo ebau» können Sie jederzeit den Fortschritt des Bewilligungsprozesses verfolgen.

Zugang zu «cymo ebau»

Die Anmeldung erfolgt über die «eZug App». Um diese nutzen zu können, benötigen Sie ein ZUGLOGIN (kantonale elektronische Identität) für natürliche Personen.
Mit einem ZUGLOGIN für juristische Personen können Sie sich nicht in der «eZug App» anmelden.

So nutzen Sie «cymo ebau»

  1. ZUGLOGIN für natürliche Personen schriftlich oder am Schalter beantragen (einmalig)
  2. eZug App auf dem Smartphone installieren (Android/iOS) (einmalig)
  3. In der eZug App mit den ZUGLOGIN Zugangsdaten anmelden (einmalig)
  4. Webseite «cymo ebau» aufrufen und «Anmelden» klicken
  5. eZug-App öffnen und QR-Code mit dem QR-Scanner in der eZug App (unten links) scannen
  6. Baugesuch/Bauanzeige, Bauanfrage oder in einigen Gemeinden auch Reklamegesuch einreichen

Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch drei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.
 

Planbeilagen

Alle Pläne sind 3-fach im Aktenformat A4 gefaltet sowie einmal digital einzureichen. Die Pläne sind mit Datum zu versehen und durch die Bauherrschaft, Projektverfasser, Vertreter und Grundeigentümer zu unterzeichnen.

 

Baueingabe

Es werden zwei verschiedene Verfahren der Baueingabe angewandt.

Ordentliches Verfahren:
Das ordentliche Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, welche nach aussen in Erscheinung treten bzw. auf die Nachbarschaft einen Einfluss haben. Das Baugesuch wird im Amtsblatt publiziert und während 20 Tagen öffentlich aufgelegt. Wer vom Baugesuch besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens hat, ist zur Baueinsprache berechtigt.

Die Behandlungsfrist dauert für Baugesuche zwei Monate bzw. für Baugesuche mit Einsprache drei Monate. Die Behandlungsfristen beginnen zu laufen, sobald die Gesuchsunterlagen vollständig sind und - bei Baugesuchen - die Auflagefrist abgelaufen ist.

Vereinfachtes Verfahren:
Das vereinfachte Verfahren wird bei Bauvorhaben angewandt, bei welchen keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen berührt sind oder das nachbarliche Einverständnis vorliegt. Es wird von der Publikation im Amtsblatt und von der öffentlichen Auflage abgesehen. Sind die Baugesuchsunterlagen vollständig, wird innert zwei Monaten über das Baugesuch entschieden.
 

Energieförderprogramme

Infos zu den Energieförderprogrammen finden Sie auf unserer Website hier.

Zugehörige Objekte

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